Anatomie einer ersten E-Mail, die beantwortet wird

Kurz, konkret, eine Frage: So ist eine erste E-Mail an Unternehmen aufgebaut, die Antworten bekommt, und diese Fehler sollten Sie vermeiden.

Beginnen Sie mit dem, was Sie gesehen haben

Nach zwei Zeilen muss klar sein, dass diese E-Mail nur an diesen einen Empfänger gehen kann. „Ich habe mir Ihre Website angesehen“ beweist das nicht. Schreiben Sie, was Ihnen aufgefallen ist: Die Zahnarztpraxis in Zürich vergibt Termine nur am Telefon, das Möbelgeschäft zeigt seine Kollektion nur auf Instagram, das Hotel in Luzern wirbt mit einem Frühstück aus der Region.

Die Beobachtung muss stimmen und nachprüfbar sein. Ein erfundenes oder austauschbares Kompliment („Ihre tolle Website“) verrät, dass auch der Rest aus einer Vorlage stammt.

Von der Beobachtung zum Problem, vom Problem zum Ergebnis

Sagen Sie in einem Satz, was die Beobachtung für den Betrieb bedeutet. Zum Beispiel: „Wer abends einen Termin sucht, erreicht Sie erst am nächsten Morgen.“ Danach ein Satz dazu, was Sie anbieten und was sich bei ähnlichen Betrieben geändert hat. Haben Sie keine belastbaren Zahlen, lassen Sie Zahlen weg, statt zu übertreiben.

Eine Bitte, und zwar eine kleine

Bitten Sie um genau eine Sache, die wenig Aufwand macht: „Passt Ihnen nächste Woche ein Gespräch von 15 Minuten?“ oder „Darf ich Ihnen ein kurzes Beispiel schicken?“. Wer drei Optionen anbietet, macht die Antwort schwerer, nicht leichter.

Was Sie weglassen sollten

  • Lange Firmenvorstellungen und Funktionslisten
  • Anbiedernde Einstiege und dick aufgetragene Komplimente
  • Anhänge, weil sie bei der ersten E-Mail die Zustellbarkeit verschlechtern
  • Mehrere Links und Bilder
  • E-Mails ohne Absenderangaben oder ohne Möglichkeit, sich abzumelden

Follow-ups

Zwei Nachfassungen reichen: eine kurze Erinnerung nach ein paar Tagen und etwa eine Woche später eine zweite mit einem neuen Gedanken. Sobald eine Antwort da ist, hören die Follow-ups auf.

Rechtlicher Hinweis: In Deutschland und Österreich ist Werbung per E-Mail auch an Unternehmen grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Die Tipps gelten für E-Mails, die Sie rechtmäßig versenden dürfen, etwa mit Einwilligung, an bestehende Kunden oder in Ländern mit anderen Regeln. Keine Rechtsberatung.

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