Werbe-E-Mails an Unternehmen in der Türkei: KVKK und İYS

Werbliche Nachrichten an Händler und Gewerbetreibende in der Türkei: İYS-Registrierung, Prüfung von Widersprüchen und Datenschutz, mit Checkliste.

Keine Einwilligung nötig, aber ein Widerspruch zählt

Die türkische Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten verlangt für Nachrichten an Händler und Gewerbetreibende keine vorherige Einwilligung. Hat der Empfänger aber widersprochen, dürfen Sie ihm keine Nachricht mehr schicken.

Vor dem Versand: İYS

Seit einer Änderung im Jahr 2020 muss der Absender die Adressen von Händlern und Gewerbetreibenden vor dem Versand im İYS registrieren, dem türkischen Nachrichtenverwaltungssystem, und dort prüfen, ob ein Widerspruch vorliegt. Widersprüche, die direkt bei Ihnen eingehen, müssen Sie innerhalb von drei Werktagen im İYS erfassen.

Personenbezogene Daten

Eine allgemeine Firmenadresse wie info@ wird anders behandelt als eine Adresse mit einem Personennamen. Bei Einzelunternehmen sind auch Firmenangaben oft personenbezogene Daten. Legen Sie fest, wofür und wie lange Sie die Daten nutzen, und erfüllen Sie Ihre Informationspflicht.

Checkliste

  • Nachvollziehbar belegen, dass der Empfänger Händler oder Gewerbetreibender ist
  • Allgemeine Firmenadressen bevorzugen
  • Vor dem Versand im İYS registrieren und Widersprüche prüfen
  • Absenderangaben und eine einfache Abmeldung in jeder E-Mail
  • Wer sich abmeldet, wird dauerhaft entfernt
  • Widersprüche innerhalb von drei Werktagen im İYS erfassen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall von einer Rechtsberatung prüfen.

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