Ins Ausland verkaufen, nach den Regeln jedes Landes
Die E-Mails entstehen in der Sprache des Ziellandes, gehen nur in Länder, für die Sie eine Compliance-Erklärung abgegeben haben, und tragen pro Marke die passende Absenderidentität. Die Regeln unterscheiden sich stark: Im Vereinigten Königreich dürfen Kapitalgesellschaften ohne vorherige Einwilligung angeschrieben werden, in Deutschland und Österreich braucht Werbung per E-Mail auch an Unternehmen grundsätzlich eine Einwilligung.
Kurz gesagt: In Märkten, die B2B-E-Mails zulassen, etwa bei Kapitalgesellschaften im Vereinigten Königreich, schreibt Repmight eine persönliche erste E-Mail in der Sprache des Empfängers. In Ländern mit Einwilligungspflicht wie Deutschland und Österreich wird ohne Ihre Erklärung nichts versendet.
Herausforderungen
- Jedes Land regelt E-Mail-Werbung anders
- Eine gute E-Mail in einer Fremdsprache zu schreiben, ist schwer
Mit Repmight
- Sperren pro Land (DSGVO, UK PECR, Einzelunternehmer); ohne Erklärung kein Versand
- Die E-Mail wird in der Sprache des Ziellandes geschrieben
- Absenderangaben und Abmeldetext passend zum Land
In Deutschland und Österreich setzt Werbung per E-Mail auch an Unternehmen grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Das gilt in der Regel auch, wenn Sie aus der Schweiz schreiben. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich Unternehmen in Deutschland per E-Mail anschreiben?
Werbe-E-Mails brauchen nach §7 UWG grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, auch an Unternehmen. Ohne Einwilligung bleiben Messen, Empfehlungen oder Antworten auf Anfragen.