Recht und Compliance

Einwilligung für E-Mail-Werbung im B2B einholen: Double-Opt-in Schritt für Schritt

So holen Sie im B2B eine Einwilligung für Werbe-E-Mails ein, die Sie nachweisen können: Double-Opt-in, Messe, Webinar, Formulartext, Dokumentation und Widerruf.

Kurz gesagt: In Deutschland und Österreich brauchen Werbe-E-Mails an Unternehmen eine vorherige Einwilligung. Sie muss freiwillig, für einen bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich sein, und Sie müssen sie nachweisen können. In der Praxis hat sich dafür das Double-Opt-in durchgesetzt: Die Person trägt sich ein, bekommt eine Bestätigungs-E-Mail ohne Werbung und bestätigt per Klick. Speichern Sie Zeitpunkt, Text der Einwilligung und Bestätigung, und machen Sie den Widerruf so einfach wie die Anmeldung.

Das Wichtigste

  • Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist E-Mail-Werbung an Unternehmen in Deutschland grundsätzlich unzulässig.
  • Wer sich auf eine Einwilligung beruft, muss sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
  • Das Double-Opt-in belegt, dass die Inhaberin oder der Inhaber der Adresse selbst eingewilligt hat.
  • Die Bestätigungs-E-Mail enthält nur die Bitte um Bestätigung, keine Werbung.
  • Der Widerruf muss jederzeit und so einfach wie die Einwilligung möglich sein.

Was eine wirksame Einwilligung braucht#

Die DSGVO definiert die Einwilligung als freiwillige, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung (Art. 4 Nr. 11). § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verlangt für E-Mail-Werbung eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Für Sie bedeutet das: ein eigenes, nicht vorausgefülltes Kästchen oder eine eindeutige Handlung, ein klarer Text dazu, wer wofür schreiben darf, und ein Nachweis.

  • Aktive Handlung, kein vorausgefülltes Kästchen
  • Klar benannt: wer schreibt, worüber, über welchen Kanal
  • Hinweis, dass der Widerruf jederzeit möglich ist
  • Getrennt von anderen Erklärungen, etwa AGB
  • Nachweisbar gespeichert

Das Double-Opt-in Schritt für Schritt#

  1. Die Person trägt ihre geschäftliche Adresse ein und setzt das Häkchen für die Einwilligung.
  2. Sie erhält sofort eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, ohne Werbung.
  3. Erst nach dem Klick auf den Link wird die Adresse für Werbe-E-Mails freigeschaltet.
  4. Sie speichern Zeitpunkt der Anmeldung, Zeitpunkt der Bestätigung, den genauen Einwilligungstext und die Quelle (Formular, Seite).
  5. Unbestätigte Anmeldungen löschen Sie nach kurzer Zeit.

Beispiel für einen Einwilligungstext#

[ ] Ja, die Beispiel Software AG darf mich unter der angegebenen geschäftlichen E-Mail-Adresse über Lösungen zur Online-Terminbuchung für Praxen informieren, höchstens zweimal im Monat. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, etwa über den Abmeldelink in jeder E-Mail oder per Antwort. Hinweise zum Datenschutz: [Link]

Einwilligungen außerhalb der Website#

SituationSo halten Sie die Einwilligung festHinweis
MesseKurzes Formular oder Scan mit Einwilligungstext, danach Bestätigungs-E-MailEine Visitenkarte allein ist keine Einwilligung
WebinarEigenes Kästchen bei der Anmeldung, nicht vorausgefülltTeilnahme und Werbe-E-Mails getrennt abfragen
Checkliste oder Rechner zum HerunterladenKästchen plus Double-Opt-inKlar sagen, dass auch Werbe-E-Mails folgen
TelefonatEinwilligung per E-Mail bestätigen lassenMündliche Zusage ist schwer nachzuweisen
Empfehlung durch DritteDie empfohlene Person selbst um Einwilligung bittenDie Empfehlung ersetzt sie nicht

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.

Widerruf und Pflege der Liste#

Der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Setzen Sie in jede E-Mail einen Abmeldelink und akzeptieren Sie auch formlose Antworten wie „bitte keine E-Mails mehr“. Wer widerruft, kommt auf eine dauerhafte Sperrliste.

Prüfen Sie außerdem, ob die Einwilligung noch zum Inhalt passt. Wer sich für Informationen zur Online-Buchung angemeldet hat, hat nicht in Angebote für Ihre Buchhaltungssoftware eingewilligt.

Schweiz#

Auch nach Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG ist für Massenwerbung per E-Mail eine vorherige Einwilligung nötig. Ein Double-Opt-in ist dort ebenfalls eine bewährte Art, sie nachzuweisen. Eigene Kunden, die beim Kauf auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen wurden, dürfen über eigene ähnliche Angebote informiert werden.

Checkliste#

  • Kästchen nicht vorausgefüllt, Text nennt Absender, Thema und Kanal
  • Bestätigungs-E-Mail ohne Werbung, Freischaltung erst nach Klick
  • Zeitpunkte, Einwilligungstext und Quelle gespeichert
  • Abmeldelink in jeder E-Mail, formlose Abmeldungen werden umgesetzt
  • Widerrufe dauerhaft gesperrt und vor jedem Versand abgeglichen

Häufige Fragen

Ist ein Double-Opt-in gesetzlich vorgeschrieben?

Ausdrücklich vorgeschrieben ist es nicht. Sie müssen die Einwilligung aber nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO), und dafür hat sich das Double-Opt-in in der Praxis durchgesetzt.

Darf die Bestätigungs-E-Mail Werbung enthalten?

Besser nicht. Sie soll nur die Bestätigung einholen. Werbung darin wäre eine Werbe-E-Mail, für die noch keine bestätigte Einwilligung vorliegt.

Ist eine Visitenkarte auf der Messe eine Einwilligung in Werbe-E-Mails?

In der Regel nicht. Fragen Sie ausdrücklich, ob Sie per E-Mail informieren dürfen, halten Sie die Antwort fest und lassen Sie sie per Bestätigungs-E-Mail bestätigen.

Wie lange gilt eine Einwilligung in E-Mail-Werbung?

Ein festes Ablaufdatum nennt das Gesetz nicht. Eine sehr alte, nie genutzte Einwilligung ist aber schwer zu verteidigen; nutzen Sie sie zeitnah und für das Thema, für das sie erteilt wurde.

Brauche ich auch für Bestandskunden eine Einwilligung?

Nicht, wenn die Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG greift: Adresse aus einem Verkauf, Werbung für eigene ähnliche Produkte, kein Widerspruch und ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei der Erhebung und in jeder E-Mail.

Quellen

  1. § 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen · Bundesministerium der Justiz
  2. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) · EUR-Lex
  3. Telekommunikationsgesetz 2021, § 174 Unerbetene Nachrichten · RIS – Bundeskanzleramt Österreich
  4. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · Fedlex – Schweizerische Eidgenossenschaft
  5. Sender Requirements & Recommendations · Yahoo

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information mit Stand Oktober 2026 und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Formulartexte und Abläufe rechtlich prüfen.

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