Recht und Compliance

Werbe-E-Mails an Unternehmen in der Türkei: KVKK und İYS

Werbliche Nachrichten an Händler und Gewerbetreibende in der Türkei: İYS-Registrierung, Prüfung von Widersprüchen und Datenschutz, mit Checkliste.

Kurz gesagt: In der Türkei brauchen Sie für kommerzielle E-Mails an Händler und Gewerbetreibende keine vorherige Einwilligung. Sie müssen die Adressen aber vor dem Versand im İYS, dem staatlichen Nachrichtenverwaltungssystem, registrieren und dort prüfen, ob ein Widerspruch vorliegt. Wer widerspricht, bekommt keine Nachricht mehr. Bei Adressen mit Personennamen gilt zusätzlich das Datenschutzgesetz KVKK.

Das Wichtigste

  • Händler und Gewerbetreibende müssen in der Türkei nicht vorher einwilligen, können aber jederzeit widersprechen.
  • Vor dem Versand wird die Adresse im İYS registriert und auf einen Widerspruch geprüft.
  • Widersprüche, die direkt beim Absender eingehen, sind innerhalb von drei Werktagen im İYS zu erfassen.
  • Verbraucher müssen in der Türkei vorher einwilligen.

Keine Einwilligung nötig, aber ein Widerspruch zählt#

Die türkische Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten verlangt für Nachrichten an Händler und Gewerbetreibende keine vorherige Einwilligung. Hat der Empfänger aber widersprochen, dürfen Sie ihm keine Nachricht mehr schicken.

Für Verbraucher gilt das Gegenteil: Sie müssen vorher einwilligen. Ist unklar, ob eine Adresse zu einem Betrieb gehört, behandeln Sie sie wie die eines Verbrauchers.

Vor dem Versand: İYS#

Seit einer Änderung im Jahr 2020 muss der Absender die Adressen von Händlern und Gewerbetreibenden vor dem Versand im İYS registrieren, dem türkischen Nachrichtenverwaltungssystem, und dort prüfen, ob ein Widerspruch vorliegt. Widersprüche, die direkt bei Ihnen eingehen, müssen Sie innerhalb von drei Werktagen im İYS erfassen.

Personenbezogene Daten#

Eine allgemeine Firmenadresse wie info@ wird anders behandelt als eine Adresse mit einem Personennamen. Bei Einzelunternehmen sind auch Firmenangaben oft personenbezogene Daten. Legen Sie fest, wofür und wie lange Sie die Daten nutzen, und erfüllen Sie Ihre Informationspflicht.

Checkliste#

  • Nachvollziehbar belegen, dass der Empfänger Händler oder Gewerbetreibender ist
  • Allgemeine Firmenadressen bevorzugen
  • Vor dem Versand im İYS registrieren und Widersprüche prüfen
  • Absenderangaben und eine einfache Abmeldung in jeder E-Mail
  • Wer sich abmeldet, wird dauerhaft entfernt
  • Widersprüche innerhalb von drei Werktagen im İYS erfassen

Wie Repmight das umsetzt#

Repmight prüft den İYS-Status vor jedem Versand über Ihr eigenes Integratorkonto, führt pro Marke eine Sperrliste und setzt Absenderangaben und einen Abmeldelink in jede E-Mail. Die rechtliche Entscheidung bleibt bei Ihnen als Absender.

Häufige Fragen

Brauche ich in der Türkei eine Einwilligung für E-Mails an Unternehmen?

Für Händler und Gewerbetreibende nicht. Die Adresse muss aber vor dem Versand im İYS registriert und auf einen Widerspruch geprüft werden. Verbraucher müssen vorher einwilligen.

Was ist das İYS?

İYS (İleti Yönetim Sistemi) ist das zentrale türkische Register für Einwilligungen und Widersprüche bei kommerziellen Nachrichten per E-Mail, SMS und Telefon.

Wie schnell muss ein Widerspruch im İYS erfasst werden?

Widersprüche, die direkt beim Absender eingehen, etwa per Antwort, sind innerhalb von drei Werktagen im İYS zu erfassen.

Quellen

  1. Ticari İletişim ve Ticari Elektronik İletiler Hakkında Yönetmelik (Ursprungsfassung vom 15.07.2015) · Resmî Gazete (türkisches Amtsblatt)
  2. Gesetz Nr. 6563 über die Regelung des elektronischen Handels · Mevzuat Bilgi Sistemi
  3. Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) · Mevzuat Bilgi Sistemi

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall von einer Rechtsberatung prüfen.

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